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   VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02   

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https://dejure.org/2002,18423
VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02 (https://dejure.org/2002,18423)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29.10.2002 - 5 A 127/02 (https://dejure.org/2002,18423)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 5 A 127/02 (https://dejure.org/2002,18423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schwangerschaftsberatung; katholische Beratungsstelle; Anerkennung; Förderung; Verein Donum vitae

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 S 1 Nr 7 BeratungsG; § 3 BeratungsG; § 4 Abs 2 BeratungsG; § 4 Abs 3 BeratungsG; § 8 BeratungsG; § 9 BeratungsG
    Anerkennung; Beratungsbescheinigung; Beratungsstelle; Donum vitae; Förderung; Personalkosten; Sachkosten; Schwangerschaftsabbruch; Schwangerschaftsberatungsstelle; Schwangerschaftskonfliktberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2002 - 11 MA 3363/01

    Widerruf einer staatlichen Anerkennung als

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
    Im Übrigen haben das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.1.2002 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (11 MA 3363/01) und nachfolgend das VG Hannover mit Urteil vom 26.8.2002 (- 10 A 2141/01 - mwN) im Hauptsacheverfahren zutreffend entschieden, dass zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle notwendig die Bereitschaft gehört, entsprechende Beratungsbescheinigungen auszustellen.

    Allerdings kann man dem Wortlaut nach diese Bestimmung dahingehend verstehen, dass sie sich auch auf die sogenannte Konfliktberatung einschließlich von Hinweisen auf die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bezieht (in diesem Sinne wohl der Beschluss des Nds. OVG vom 21.1.2002, a.a.O., wonach "Beratungsstellen nach § 2, auch soweit sie nicht anerkannt sind, Schwangerschaftskonfliktberatung leisten können (Abs. 2 Nr. 7), Bescheinigungen nach § 7 SchKG aber nicht ausstellen dürfen").

  • VG Minden, 24.01.2002 - 7 K 27/01

    Keine staatlichen Fördermittel ohne umfassende Schwangerschaftsberatung

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
    2.1.2 Die Kammer geht weiterhin davon aus, dass sich aus dem SchKG eine zur Feststellung eines Förderanspruches hinreichende (bundesrechtliche) Definition der "Beratungsstelle" im Sinne des § 3 des Gesetzes ergibt (im Ergebnis ohne nähere Problematisierung ebenso: VG Minden, Urteil vom 24.1.2002 - 7 K 27/01 -, DÖV 2002, 439 f., sowie Ellwanger, Schwangerschaftskonfliktgesetz, 1997, § 2).

    Eine dahingehende Beratung schreibt § 2 Abs. 2 Nr. 6 SchKG jedoch nicht vor, denn eine Beratung über Methoden und Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs setzt begrifflich nicht voraus, Hilfen zur Durchführung eines Abbruchs zu geben (a.A. ohne nähere Begründung VG Minden, Urteil vom 24.1.2002 , a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
    Unter einer Weltanschauung ist eine "mit der Person des Menschen verbundene Gewißheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen; dabei beschränkt sich eine Weltanschauung im Unterschied zu einer Religion auf innerweltliche Bezüge" (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.3.1992 - 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112, 115 mwN).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
    Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte es außerdem nahe gelegen, nicht die in § 3 Abs. 2 und 3 SFHG enthaltenen Anforderungen an eine Beratungsstelle zu streichen, sondern stattdessen um die bereits im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ff) enthaltenen Vorgaben zu ergänzen.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 11 L 4042/00

    Öffentliche Förderung einer anerkannten Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung (vgl. das noch nicht rechtskräftige Urteil des 11. Senats des Nds. OVG vom 26.4.2001 - 11 L 4042/00 - NVwZ 2001, 944 m.w.N.), wonach diese Regelung den dadurch begünstigten Beratungsstellen dem Grunde nach unmittelbar einen Förderanspruch gewährt.
  • VG Hannover, 26.08.2002 - 10 A 2141/01

    Anerkennung; Beratungsschein; bischöfliche Weisung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
    Im Übrigen haben das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.1.2002 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (11 MA 3363/01) und nachfolgend das VG Hannover mit Urteil vom 26.8.2002 (- 10 A 2141/01 - mwN) im Hauptsacheverfahren zutreffend entschieden, dass zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle notwendig die Bereitschaft gehört, entsprechende Beratungsbescheinigungen auszustellen.
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